Das Lexikon für Altersvorsorge

Kompaktes Expertenwissen für kluge Entscheidungen

Kosten in Altersvorsorgeprodukten

Abschlusskosten/Alphakosten

Beim Abschluss einer Bruttopolice fallen die sogenannten Alphakosten an. Diese bemessen sich an der gesamten Beitragssumme eines Vertrages und sind gedeckelt auf 2,5% der Bewertungssumme. Die Alphakosten werden idR über die ersten 60 Monate mit den Einzahlungen verrechnet. Abweichend sind aber auch zB 96 oder 120 Monate möglich. Die Gesamthöhe der Abschlusskosten bleibt davon unverändert.

Bei einer Erhöhung zB durch eine angenommene Dynamik fallen erneut Alphakosten für den neu bewerteten Beitrag an.

Beitragsbezogene Kosten/Betakosten

Diese Kosten werden monatlich dem Beitrag oder der Einmalzahlung entnommen. Betakosten sind ein von Versicherer zu Versicherer unterschiedlicher prozentualer Wert, der für die Verwaltung aufgewandt wird. Die Berechnung ist sehr unterschiedlich und reicht von einem konstanten Wert über einen zeitlich angepassten Wert bis hin zu einem prozentualen Anteil der noch ausstehenden Bewertungssumme, so fallen die Betakosten dann zum Beispiel über den Verlauf.

Betakosten sind stark abhängig von Beitragshöhe und Vertragslaufzeit. Hier kann es auch bei ein und demselben Versicherer zu großen Unterschieden kommen.

Kapitalbezogene Kosten/Gammakosten

Gammakosten sind ein prozentualer Wert des vorhandenen Kapitals, skalieren also immer mit.

Gammakosten können einen Deckel haben, also irgendwann nicht mehr skalieren oder aber einen Mindestwert, der immer anfällt.

Stückkosten/Kappakosten

Stückkosten fallen pro Vertrag an, unabhängig von Laufzeit und Beitrag.

Alpha-Beta

Der Vermittler kriegt mehr Provision ausbezahlt als in den 2,5% der Bewertungssumme enthalten sind. Diese Provision wird über Abschlusskosten generiert, die auf die Betakosten aufgeschlagen und über die gesamte Laufzeit verteilt sind(Zillmerverfahren), die sogenannten Alpha-Beta-Kosten. Sie werden nicht extra ausgewiesen in der Police und in AVxpert. Alpha-Beta-Kosten sind bereits in den Betakosten integriert.

Zillmerung

Das Zillmerverfahren ist eine Methode zur Berechnung der Abschlusskosten bei Lebensversicherungen. Dabei werden die anfänglichen Vertriebs- und Abschlusskosten auf die ersten Jahre der Vertragslaufzeit verteilt und mit den ersten Beiträgen verrechnet. Dies führt in den ersten Jahren zu einer geringeren Ansparung des Deckungskapitals, da ein Teil der Beiträge zur Deckung der Abschlusskosten verwendet wird. Benannt nach dem deutschen Mathematiker August Zillmer, ermöglicht das Verfahren eine sofortige Deckung der Kosten, kann aber auch zu niedrigeren Rückkaufswerten in der Anfangsphase der Versicherung führen und ist daher der Grund für die Kritik an Bruttopolicen.

Risikobeitrag

Beitrag, um das vorzeitige Ableben des Versicherungsnehmers in einer Lebensversicherung oder das Langlebigkeitsrisiko abzusichern. Die Höhe des Risikobeitrags wird anhand von Sterbetafeln berechnet und basiert auf Faktoren wie dem Eintrittsalter der versicherten Person, der Vertragslaufzeit, der Versicherungssumme und der spezifischen Tarifart. Er spiegelt die statistische Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls wider und variiert je nach individuellem Risikoprofil des Versicherten.

Risikobeiträge sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und werden idR nicht öffentlich kommuniziert.

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Kosten auf Fondsebene

Total-Expense-Ratio (TER)

Die Total Expense Ratio (TER) ist ein Maß für die Gesamtkosten eines Fonds (Aktive wie ETF). Sie umfasst alle Kosten, die innerhalb eines Jahres in Bezug auf das Fondsvermögen anfallen, und wird als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens ausgedrückt.

Transaktionskosten, Performance-Fees, Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschlag, sowie eventuelle Index-Lizenzgebühren sind kein Teil der TER und werden separat gerechnet.

Die TER ist KEINE Minderung der Rendite, sondern wird anteilsmäßig jeden Tag aus dem Fondsvermögen entnommen.

Ausgabeaufschlag

Der Ausgabeaufschlag ist eine Gebühr, die beim Kauf von Anteilen eines Investmentfonds erhoben wird, meist als Prozentsatz des Anlagebetrags. Er dient zur Deckung von Vertriebs- und Verwaltungskosten des Fonds. In der Praxis variiert der Ausgabeaufschlag zwischen 2% und 5% des investierten Kapitals. Er wird einmalig beim Erwerb der Fondsanteile über einen Berater fällig und kann unter Umständen verhandelbar sein. Der Ausgabeaufschlag mindert die Anfangsinvestition und beeinflusst somit die Gesamtrendite des Anlegers.

In Fondspolicen fällt bis auf wenige Ausnahmen kein Ausgabeaufschlag an.

Rücknahmeabschlag

Der Rücknahmeabschlag ist eine Gebühr, die beim Verkauf von Fondsanteilen erhoben werden kann. Er wird als Prozentsatz vom Rücknahmepreis der Anteile berechnet und dient dazu, die bei der Liquidierung der Fondsanlagen anfallenden Kosten zu decken. In der Praxis wird der Rücknahmeabschlag nicht von allen Fonds erhoben und variiert in seiner Höhe. Die Gebühr reduziert den Erlös, den der Anleger beim Verkauf seiner Fondsanteile erhält, und kann somit die Gesamtrendite des Investments beeinflussen.

Transaktionskosten

Transaktionskosten entstehen beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren innerhalb eines Investmentfonds oder Portfolios. Sie umfassen Brokergebühren, Börsenentgelte und andere Kosten, die mit dem Handel von Aktien, Anleihen und anderen Finanzinstrumenten verbunden sind. Diese Kosten werden direkt vom Handelsvolumen abgezogen und beeinflussen die Nettofondsrendite. Transaktionskosten variieren je nach Handelsvolumen und Marktbedingungen und sind nicht immer in der Total Expense Ratio (TER) eines Fonds enthalten, was für Anleger bei der Beurteilung der Gesamtkosten eines Investments wichtig ist.

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Steuern bei Rentenversicherungen

Teilfreistellung (Versicherung)

Die Fondsgebundene Rentenversicherung genießt eine Teilfreistellung von 15%.

Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG sind bei fondsgebundenen Lebensversicherungen 15% des Unterschiedsbetrags, der aus Investmenterträgen stammt, steuerfrei. Dies bedeutet, dass dieser Anteil der Erträge nicht in die Ermittlung der Einkünfte einbezogen wird. Die Art der Fonds im Versicherungsmantel spielt dabei keine Rolle.

Halbeinkünfteverfahren

Das Halbeinkünfteverfahren ermöglicht es, dass bei Einmalzahlungen aus privaten Rentenversicherungen nur 50% der Erträge steuerpflichtig sind. Dies gilt für Verträge, die ab 2005 abgeschlossen wurden, und erfordert, dass der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt ist (60 Jahre bei Verträgen vor 2012) und der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hatte. Dies wird als 12/62-Regelung bezeichnet.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird nur die Hälfte des Gewinns, der aus der Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und Auszahlungsbetrag resultiert, versteuert. Bei monatlicher Rentenzahlung findet das Halbeinkünfteverfahren keine Anwendung; hier greift stattdessen die Ertragsanteilsbesteuerung.

Ertragsanteilbesteuerung

Die Ertragsanteilbesteuerung ist ein steuerliches Verfahren, das bei privaten Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, die in Leibrenten umgewandelt werden, sowie bei Immobilienrenten und Berufsunfähigkeitsrenten angewandt wird. Hierbei wird nicht die gesamte Rente, sondern nur ein bestimmter Prozentsatz (Ertragsanteil) besteuert. Dieser Prozentsatz hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab und ist in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt. Je früher der Rentenbeginn, desto höher der Ertragsanteil. Der Ertragsanteil fällt mit zunehmendem Alter nicht mehr, wenn er einmal bestimmt wurde.

Es wird nur ein Anteil der ausbezahlten Rente versteuert. Für die flexible Entnahmephase findet dieses Verfahren keine Anwendung.

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Steuern Allgemein

Persönlicher Durchschnittssteuersatz

Der persönliche Durchschnittssteuersatz ist ein Maß für die durchschnittliche Steuerbelastung eines Individuums. Er wird berechnet, indem die gesamte gezahlte Einkommensteuer durch das gesamte zu versteuernde Einkommen geteilt und das Ergebnis in Prozent ausgedrückt wird. Anders als der Grenzsteuersatz, der angibt, wie viel Steuer auf einen zusätzlich verdienten Euro zu zahlen ist, spiegelt der Durchschnittssteuersatz die durchschnittliche Steuerlast auf das gesamte Einkommen wider. Bei einem progressiven Steuertarif, wie er in vielen Ländern üblich ist, steigt der Durchschnittssteuersatz mit zunehmendem Einkommen, bleibt aber stets unter dem Grenzsteuersatz.

Bei einem Rentner ist im Normalfall davon auszugehen, dass der pers. Durchschnittssteuersatz geringer ausfällt, als bei einem Erwerbstätigen.

Grenzsteuersatz

Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro des zu versteuernden Einkommens angewendet wird. Er zeigt auf, welcher Prozentsatz an Steuern für zusätzliches Einkommen zu zahlen ist. In einem progressiven Steuersystem, wie es in vielen Ländern einschließlich Deutschland existiert, steigt der Grenzsteuersatz mit zunehmendem Einkommen.

Das bedeutet, dass höhere Einkommen einem höheren Steuersatz unterliegen. Er ist höher als der durchschnittliche Steuersatz, da er nur auf das zusätzliche, nicht auf das gesamte Einkommen angewendet wird.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften, vor allem der katholischen und evangelischen Kirche, in Deutschland erhoben wird. Sie wird als Zuschlag zur Einkommensteuer oder Kapitalertragssteuer berechnet und beträgt je nach Bundesland zwischen 8% und 9% der gezahlten Steuer, die als Basis verwendet wurde.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer in Deutschland. Er wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung mitzufinanzieren. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Seit 2021 wird der Zuschlag erst ab einem höheren Einkommen erhoben, um Gering- und Mittelverdiener zu entlasten.

Bei der Kapitalertragssteuer bleibt der Soli allerdings unverändert bestehen. Es werden also 5,5% auf die gezahlte Abgeltungssteuer von 25% aufgeschlagen.

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Steuern Fonds und Aktien

Abgeltungssteuer/Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragssteuer beträgt 25% auf den Gewinn von Kapitalerträgen. Zuzüglich kommen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5% und eventuell die Kirchensteuer von 8% bzw. 9% hinzu.

Wenn die Bank, über die die Transaktion abgewickelt wird, das Geld automatisch einbehält, dann spricht man von der Abgeltungssteuer, da die Pflicht, diese Erträge in der Steuererklärung zu nennen, dann abgegolten ist.

Die Höhe der Kapitalertragssteuer ist unabhängig von anderen Einkünften oder der Höhe des Kapitalertrags an sich.

Teilfreistellung Fonds

Die Teilfreistellung ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die einen Teil der Erträge aus Investmentfonds für Anleger steuerfrei stellt. Die Höhe der Teilfreistellung hängt von der Art des Fonds ab:
- Bei Aktienfonds mit über 50% Aktienanteil beträgt die Freistellung 30%
- Bei Mischfonds mit mindestens 25% Aktienanteil sind es 15%
- Bei Immobilienfonds 60% für inländische und 80% für ausländische Immobilien.

Diese Freistellungen gelten für private Anleger, für Betriebsvermögen gelten andere Sätze. Die Teilfreistellung wird automatisch bei der Berechnung der Abgeltungsteuer auf Fondserträge berücksichtigt.

Vorabsteuerpauschale

Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die seit 2018 für thesaurierende Investmentfonds gilt. Sie soll sicherstellen, dass Anleger Steuern auf unrealisierte Gewinne zahlen, die innerhalb des Fonds durch die Wiederanlage der Erträge entstehen.

Die Vorabpauschale wird berechnet, indem der Wert des Fondsanteils am Jahresanfang mit 70% des Basiszinses der Deutschen Bundesbank multipliziert wird. Falls die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds im Jahr niedriger ist als die berechnete Vorabpauschale, wird stattdessen die tatsächliche Wertsteigerung besteuert.

Die Vorabpauschale wird jährlich vom Depot führenden Kreditinstitut ermittelt und automatisch von den Anlegern versteuert, es sei denn, es liegt ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor. Die gezahlte Vorabpauschale wird später bei der Veräußerung des Fondsanteils angerechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Unterliegt der Fonds einer Teilfreistellung, wird diese ebenfalls berücksichtigt. AVxpert führt diese Berechnungen automatisch durch.

Freistellungsauftrag (FSA)

Ein Freistellungsauftrag ist eine Erklärung gegenüber Banken und anderen Finanzinstituten in Deutschland, mit der ein Anleger die steuerfreie Ausschüttung von Kapitalerträgen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag beantragen kann.

Der Freistellungsauftrag dient dazu, den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen, der aktuell bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare liegt. Kapitalerträge bis zu diesen Grenzen bleiben somit von der Abgeltungsteuer befreit.

Basiszins

Der Basiszins wird jedes Jahr durch die Bundesbank festgelegt. Anhand des Basiszinssatzes bemessen sich Kosten und Zinssätze für Kapitaldienstleistungen, wie zB Verzugszinsen. Auch die Vorabpauschale wird mit dem Basiszins als Grundlage berechnet.

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Begriffe in der Rentenversicherung

Rentengarantiezeit

Die Kapitalertragssteuer beträgt 25% auf den Gewinn von Kapitalerträgen. Zuzüglich kommen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5% und eventuell die Kirchensteuer von 8% bzw. 9% hinzu.

Wenn die Bank, über die die Transaktion abgewickelt wird, das Geld automatisch einbehält, dann spricht man von der Abgeltungssteuer, da die Pflicht, diese Erträge in der Steuererklärung zu nennen, dann abgegolten ist.

Die Höhe der Kapitalertragssteuer ist unabhängig von anderen Einkünften oder der Höhe des Kapitalertrags an sich.

Rentenfaktor

Die Kapitalertragssteuer beträgt 25% auf den Gewinn von Kapitalerträgen. Zuzüglich kommen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5% und eventuell die Kirchensteuer von 8% bzw. 9% hinzu.

Wenn die Bank, über die die Transaktion abgewickelt wird, das Geld automatisch einbehält, dann spricht man von der Abgeltungssteuer, da die Pflicht, diese Erträge in der Steuererklärung zu nennen, dann abgegolten ist.

Die Höhe der Kapitalertragssteuer ist unabhängig von anderen Einkünften oder der Höhe des Kapitalertrags an sich.

Kapitalwahlrecht

Die Teilfreistellung ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die einen Teil der Erträge aus Investmentfonds für Anleger steuerfrei stellt. Die Höhe der Teilfreistellung hängt von der Art des Fonds ab:
- Bei Aktienfonds mit über 50% Aktienanteil beträgt die Freistellung 30%
- Bei Mischfonds mit mindestens 25% Aktienanteil sind es 15%
- Bei Immobilienfonds 60% für inländische und 80% für ausländische Immobilien.

Diese Freistellungen gelten für private Anleger, für Betriebsvermögen gelten andere Sätze. Die Teilfreistellung wird automatisch bei der Berechnung der Abgeltungsteuer auf Fondserträge berücksichtigt.

Vorabsteuerpauschale

Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die seit 2018 für thesaurierende Investmentfonds gilt. Sie soll sicherstellen, dass Anleger Steuern auf unrealisierte Gewinne zahlen, die innerhalb des Fonds durch die Wiederanlage der Erträge entstehen.

Die Vorabpauschale wird berechnet, indem der Wert des Fondsanteils am Jahresanfang mit 70% des Basiszinses der Deutschen Bundesbank multipliziert wird. Falls die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds im Jahr niedriger ist als die berechnete Vorabpauschale, wird stattdessen die tatsächliche Wertsteigerung besteuert.

Die Vorabpauschale wird jährlich vom Depot führenden Kreditinstitut ermittelt und automatisch von den Anlegern versteuert, es sei denn, es liegt ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor. Die gezahlte Vorabpauschale wird später bei der Veräußerung des Fondsanteils angerechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Unterliegt der Fonds einer Teilfreistellung, wird diese ebenfalls berücksichtigt. AVxpert führt diese Berechnungen automatisch durch.

Basiszins

Der Basiszins wird jedes Jahr durch die Bundesbank festgelegt. Anhand des Basiszinssatzes bemessen sich Kosten und Zinssätze für Kapitaldienstleistungen, wie zB Verzugszinsen. Auch die Vorabpauschale wird mit dem Basiszins als Grundlage berechnet.

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